Transparenz und Offenheit gehört zu den Grundprinzipien unserer Praxis.
Zu jeder Behandlung erstellen wir Ihnen mit unserer modernen
Praxis- EDV eine detaillierte Rechnung mit einem ausführlichen
Bericht, damit Sie (oder ggf. nachbehandelnde Tierärzte)
genau nachvollziehen können, welche Behandlungen durchgeführt
wurden und welche Medikamente eingesetzt worden sind. Die
Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) (Link)
abgerechnet, die Medikamente werden nach der Arzneimittelpreis-Verordnung
berechnet.
Sie können Ihre Rechnung direkt
bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Wir bitten höflichst um unmittelbare Begleichung im
Anschluss an jede Behandlung. Behandlungen auf offene Rechnung
werden grundsätzlich nicht durchgeführt! Sie können
jeden Rechnungsbetrag bei uns gebührenfrei mit Ihrer
EC-Karte begleichen.
Zum Einzug offener Rechnungen (gebührenpflichtig) arbeiten
wir mit der Tierärztliche Verrechnungsstelle (TVS)
Münster zusammen. Dorthin werden unter Wahrung der
Schweigepflicht nicht bezahlte Rechnungen zur Durchsetzung
unserer Forderungen abgegeben.
Vor Betrug schützen wir uns durch Mitgliedschaft in
der CREDITREFORM.
Was wird das wohl kosten?
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen
und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten
Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag wie
in der Autowerkstatt bei lebenden Patienten oft nicht möglich
ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden
Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten
ab, ebenso der Medikamentenverbrauch. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus
der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren
Patienten in der Praxis vorstellen, können wir mit
Hilfe unserer Computer die Behandlung- und OP-Kosten kalkulieren
und individuell mit Ihnen besprechen.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich
auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der
gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT) (Link)
fallgenau abgerechnet. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars
ist Tierärzten per Berufsordnung ausdrücklich
verboten. Die Vergütung für erbrachte Leistungen
steht dem Tierarzt in jedem Fall zu, auch wenn der erhoffte
oder erwartete Behandlungserfolg ausnahmsweise einmal nicht
eintreten sollte.
Wer übernimmt die Behandlungskosten für
verletzte Fundtiere?
Auch wer nicht Eigentümer des zu behandelnden Tieres
ist, muss für die verursachten Kosten aufkommen. Leider.
Für die Kostenübernahme für Behandlungen
an Wild- oder Fundtieren müssen Sie Fundtiere nach
den Vorschriften des Fundrechtes unbedingt immer erst beim
Tierheim anmelden.
Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen
lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben sollten,
wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie können unsere
Mitarbeiterinnen offen ansprechen, wir werden Ihnen gern
die notwendigen Erläuterungen geben. Die Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT) (Link)
können Sie auch durch Anklicken des links direkt einsehen.
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Überprüfung
wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige
Tierärztekammer Westfalen-Lippe in Münster (www.tieraerztekammer-wl.de).
Fotos Geld © by Jetti Kuhlmann - pixelio.de


